Vermögenssteuer Schweiz
Gegenstand der Vermögensteuer ist das Reinvermögen, welches sich aus der Differenz zwischen allen Aktiven (Geld, Anlagen, Liegenschaften, Autos, etc.) und allen Schulden (Hypotheken, Kredite, etc.) errechnet. Jede natürliche Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss einmal im Jahr die Vermögenssteuer entrichten. Vermögenssteuer auf der Bundesebene ist abgeschafft.
Gleich wie bei der Einkommenssteuer, ist auch der Steuersatz der Vermögenssteuer in den meisten Kantonen progressiv. Ausnahmen sind die Kantone Schaffhausen und Obwalden. Diese kennen einen degressiven Steuersatz für hohe Vermögen. Die Vermögenssteuer beträgt je nach Kanton und Höhe des Vermögens zwischen 0,2 und 3 Promille.
Die Kantone gewähren dabei Steuerfreibeträge.
Mehr zu Steuern unter:
- Lexikon: Einkommenssteuer (www.vernunft-schweiz.ch/glossar) in: Vernunft Schweiz (www.vernunft-schweiz.ch).
- Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) www.admin.ch
- Steuerrechner der eidgenössisches Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch)
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