Steuerprivilegierung im Kanton Zug

Die direkte Bundessteuer privilegiert ausschließlich die Holding- und Prinzipalgesellschaft, indem auf Bundesebene – basierend auf dem Beteiligungsertrag aus wesentlichen Beteiligungen – eine Steuerreduktion geltend gemacht werden kann (Beteiligungsabzug).


HOLDINGGESELLSCHAFTEN

Holdinggesellschaften sind Gesellschaften, die hauptsächlich die dauernde Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen zum Zweck haben und in der Schweiz keine eigene Geschäftstätigkeit ausüben. Die gehaltenen Beteiligungen oder die Erträge daraus müssen mindestens 2/3 der gesamten Aktien bzw. der Erträge ausmachen.

Im Kanton Zug sind die Holdinggesellschaften von der kantonalen Gewinnsteuer befreit. Darüber hinaus ist die Kapitalsteuer reduziert. Die Bundessteuer lässt einen Beteiligungsabzug zu.

Steuersätze

 Kapital und Reserven Gewinn 
Direkte Bundessteuer bis 8,5 % 
Kanton/Gemeinde 0,02 % (multipliziert mit Steuerfuß) 

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN

Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die den Anforderungen an Holdinggesellschaft nicht voll entsprechen, wird analog zum Beteiligungsabzug für die Bundessteuer auch auf kantonaler Ebene eine Steuerreduktion für wesentliche Beteiligungen an anderen Gesellschaften gewährt.


VERWALTUNGSGESELLSCHAFTEN

Als Verwaltungsgesellschaften werden Domizil- und Gemischte Gesellschaften bezeichnet.

Domizilgesellschaften haben lediglich ihren Sitz im Kanton, üben aber keine eigentliche Geschäftstätigkeit in der Schweiz aus. Sie verfügen über kein Personal und keine eigenen Büroräume.

Gemischte Gesellschaften sind überwiegend auslandbezogen und üben in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit aus.

Besteuerung der Verwaltungsgesellschaften:

  • Einkünfte aus schweizerischer Quelle werden voll besteuert
  • Einkünfte aus ausländischer Quelle werden nach der Bedeutung der Tätigkeit nur anteilsmäßig besteuert
  • Erträge aus Beteiligungen sind steuerfrei.


PRINZIPALGESELLSCHAFTEN

Prinzipalgesellschaften sind Gesellschaften, die mit Tochter- und Schwestergesellschaften im Ausland Handelsgeschäfte auf der Kommissionsbasis abwickeln und Fabrikationsaufträge an solche Gesellschaften vergeben.

Steuerprivileg: Bei der direkten Bundessteuer kann ein Auslandsabzug geltend gemacht werden.


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