Steuern in der Schweiz
Das schweizerische Steuersystem kennt drei verschiedene Arten von direkten Steuern:
direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern.
Die Steuergesetzgebungen in den Kantonen sind teilweise sehr verschieden, da maßgebliche Bereiche, wie Festlegung der Steuersätze und –tarife, in der Kompetenz der einzelnen Kantone liegen.
Der Kanton Zug gilt als der steuergünstigste Kanton und zeichnet sich darüber hinaus als besonders unkomplizierter und unbürokratischer Kanton aus im Umgang der kantonalen Steuerbehörde mit den Steuerpflichtigen.
Grundsätzlich sind alle natürlichen und juristischen Personen im Kanton Zug steuerpflichtig, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz oder eine Betriebsstätte im Kanton Zug haben.
Die Steuerpflicht ist darüber hinaus ergänzend in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Die direkte Bundessteuer, Kanton- und Gemeindesteuern werden erhoben auf den Ertrag (Gewinn) einer Gesellschaft. Das Kapital unterliegt lediglich der Kanton- und Gemeindesteuer.
weitere Aspekte von Steuern in der Schweiz
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