Gesellschaftsverwaltung
Die Handels- und Gewerbefreiheit der schweizerischen Bundesverfassung erlaubt es in der Regel allen Personen, auch Ausländern, in der Schweiz ein Gewerbe zu betreiben, ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen zu beteiligen. Es braucht grundsätzlich keine Genehmigung durch die Behörde oder durch Kammern und Berufsverbände. Für Ausländer ist zur persönlichen und dauernden Geschäftsausübung jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nötig.
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Die Geschäfte einer AG/GmbH werden geführt durch den Verwaltungsrat (AG)/Geschäftsführer (GmbH) selbst oder durch von diesen eingesetzte Drittpersonen (Direktoren).
Die GmbH/ AG muss durch eine Person vertreten werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann ein Gesellschafter oder ein Direktor sein.
Die Zeichnungsberechtigungen müssen im Handelsregister eingetragen sein.
Die Geschäftsführung muss jährlich einen Geschäftsbericht verfassen, der über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche und finanzielle Lage und Kapitalerhöhungen Auskunft gibt.
Mindestens einmal jährlich ist eine Generalversammlung durchzuführen, die vom Verwaltungsrat/Geschäftsführer einberufen werden muss.
RECHNUNGSWESEN
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung zu erstellen.
Die Bildung stiller Reserven ist zulässig.
Holdinggesellschaften, die durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlichen Leitung zusammenfassen und zudem zwei der folgenden Größen aufweisen (Bilanzsumme über CHF 10 Mio., Umsatzerlös über CHF 20 Mio. oder mehr als 200 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt), sind verpflichtet, eine konsolidierte Jahresrechnung zu erstellen (Konzernrechnung).
Neben den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung sind keine speziellen Konsolidierungs- und Bewertungsregeln vorgesehen. Um internationalen Anforderungen zu genügen, ist es jedoch zulässig und gebräuchlich, andere Normen, wie z. B. die „International Accounting Standards (IAS)“, die „U.S. Generally Accepted Accounting Principles (U.S. GAAP)“ oder die entsprechenden EU-Richtlinien beizuziehen.
JÄHRLICHE BETRIEBSKOSTEN
An den jährlich laufenden Betriebskosten müssen berücksichtigt werden:
Personalkosten (inkl. Sozialabgaben) / Verwaltungsratshonorare (sofern externe Verwaltungsräte eingesetzt werden)
siehe auch: LCG Service
Miete von Geschäftsräumen / Domizilgebühr (sofern nur Domizilgesellschaft)
siehe auch: LCG Service
Übrige Kosten: Versicherungen, Auto, Telefon, Wasser, Strom, Auslagen, Spesen
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