Gesellschaftsgründung | Firmengründung

Unternehmensgründung | AG | GmbH

 

Die Gründung einer AG oder GmbH ist in der Regel problemlos und schnell umsetzbar. Grundsätzlich sind Ausländer den Inländern gleichgestellt.

GRÜNDUNGSVERTRAG

Erforderlich ist der Abschluss eines Gründungsvertrags, der notariell beurkundet werden muss. Dem Notar sind hierbei folgende Unterlagen/Belege vorzulegen:

  • Statuten
  • Annahmeerklärung der Revisionsstelle (für GmbH fakultativ)
  • Bankbestätigung, dass das Aktienkapital/Stammkapital einbezahlt ist und der Gesellschaft zur freien Verfügung steht
  • Domizilannahmeerklärung (nur soweit keine eigenen Geschäftsräume vorhanden sind).

HANDELSREGISTERANMELDUNG

Nach Abschluss des notariell beurkundeten Gründungsvertrags muss die Gesellschaft beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet werden. Einzureichen sind der Gründungsvertrag und die oben bezeichneten Belege.

Das eingezahlte Kapital steht der Gesellschaft wieder zur freien Verfügung, nachdem der Bank ein Auszug aus dem Handelsregister über die Eintragung der Gesellschaft vorliegt.

GRÜNDUNGSKOSTEN

Die Gründungskosten einer AG und einer GmbH sind vergleichbar und setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:

GRÜNDUNGSDAUER

Ca. 10 Tage (Erstellen der Gründungsurkunden bis 5 Tage, Eintragung in den Handelsregister bis 5 Tage).


» Fordern Sie detaillierte Informationen an, wir beraten Sie gern!

Häufig gesucht: Schweiz Firmengründung,Firma Schweiz,Bank Schweiz,Schweizer AG,Schweiz arbeiten,Steuern in der Schweiz

IMPRESSUM|SITEMAP

GESELLSCHAFTEN

Gesellschaften

     

INFO-HOTLINE

Tel.:
+41 41 761 66 88

SCHWEIZ NEWS

Switzerland Confirms Financial Centre Strategy Switzerland Mulls 'White Money Strategy' Swiss, Taiwan Private DTA In Force Swiss, Greek DTA Amendments In Force Swiss, Uruguay DTA Enters Into Force