Gesellschaftsgründung | Firmengründung
Unternehmensgründung | AG | GmbH
Die Gründung einer AG oder GmbH ist in der Regel problemlos und schnell umsetzbar. Grundsätzlich sind Ausländer den Inländern gleichgestellt.
GRÜNDUNGSVERTRAG
Erforderlich ist der Abschluss eines Gründungsvertrags, der notariell beurkundet werden muss. Dem Notar sind hierbei folgende Unterlagen/Belege vorzulegen:
- Statuten
- Annahmeerklärung der Revisionsstelle (für GmbH fakultativ)
- Bankbestätigung, dass das Aktienkapital/Stammkapital einbezahlt ist und der Gesellschaft zur freien Verfügung steht
- Domizilannahmeerklärung (nur soweit keine eigenen Geschäftsräume vorhanden sind).
HANDELSREGISTERANMELDUNG
Nach Abschluss des notariell beurkundeten Gründungsvertrags muss die Gesellschaft beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet werden. Einzureichen sind der Gründungsvertrag und die oben bezeichneten Belege.
Das eingezahlte Kapital steht der Gesellschaft wieder zur freien Verfügung, nachdem der Bank ein Auszug aus dem Handelsregister über die Eintragung der Gesellschaft vorliegt.
GRÜNDUNGSKOSTEN
Die Gründungskosten einer AG und einer GmbH sind vergleichbar und setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
| Beurkundungsgebühr | 2 % des Kapitals (mindestens aber CHF 500,-) |
| Eintragungsgebühr Handelsregister | ca. CHF 800,- |
| Beratungshonorare | siehe LCG Services |
| Eidg. Stempelabgaben (1 %) | erst ab einem Kapital von CHF 250.000,- |
| Spesen, Auslagen, etc. | je nach Aufwand |
GRÜNDUNGSDAUER
Ca. 10 Tage (Erstellen der Gründungsurkunden bis 5 Tage, Eintragung in den Handelsregister bis 5 Tage).
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