Einkommensteuer Schweiz
Die Einkommenssteuer in der Schweiz wird von natürlichen Personen erhoben und erfasst das ganze Einkommen. Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommensteuer. Es handelt sich um eine direkte Steuer. Die Steuer wird nach dem Bruttoprinzip erhoben. Die Regelungen zur Einkommensteuer sind ein wesentlicher Teil des Steuerrechts der Schweiz.
EINKOMMENSTEUER AUF BASIS DER EINKÜNFTE
Es werden vier Einkünftekategorien unterschieden:
- Erwerbseinkommen
- Ertragseinkommen
- Ersatzeinkommen
- übriges Einkommen
Durch Sondergesetze können Einkunftsbestandteile von der Einkommenssteuer freigestellt oder einer Sondersteuer unterstellt werden.
Der Steuersatz wird durch Kantone und Gemeinden selbständig festgelegt, er kann sich daher an verschiedenen Orten erheblich unterscheiden. Üblicherweise kommt ein progressiver Steuertarif zur Anwendung, Ehepaare werden in der Regel vergünstigt besteuert. Es werden kantonale und direkte Bundessteuern erhoben. Die direkten Bundessteuern sind progressiv und haben einen Spitzensteuersatz von 11,5 % ab einem Einkommen von CHF 843.000,- für Verheiratete
Mehr dazu unter: www.estv.admin.ch
Der Steuersatz beträgt insgesamt (inkl. Vermögen) ca. zwischen 15 % und 22 %.
BESTEUERUNG NACH DEM AUFWAND (Pauschal-Besteuerung)
Die Besteuerung nach dem Aufwand bietet eine Möglichkeit, die Steuer nicht nach dem tatsächlich erzielten Einkommen, sondern nach einer pauschalen Schätzung der Lebenserhaltungskosten in der Schweiz zu berechnen.
Mehr dazu unter: www.admin.ch
Diese Möglichkeit der Besteuerung steht nur Einwohnern der Schweiz zu, die nicht in der Schweiz erwerbstätig sind. In einer Ausführungsverordnung ist geregelt, dass die Bemessungsgrundlage der Steuer sich nach „dem Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus für Steuerpflichtige, die einen eigenen Haushalt führen“ richtet.
Mehr dazu unter: www.admin.ch
Die so berechnete pauschale Steuer muss mindestens so hoch sein, wie die Steuer bei normaler Versteuerung der Schweizer Einkünfte. Einkünfte aus dem Ausland werden nicht berücksichtigt.
Einkünfte, die nicht in der Schweiz erzielt werden, sind bei dieser Art der Besteuerung nicht relevant.
Mehr dazu unter: www.ag.ch
Aus diesen Gründen wird die Besteuerung nach dem Aufwand insbesondere von reichen Nicht-Schweizern, die in der Schweiz wohnen und steuerpflichtig sind und ihr Einkommen im wesentlichen nicht in der Schweiz erzielen, in Anspruch genommen.
Mehr zu Steuern unter:
- Lexikon: Einkommenssteuer (www.vernunft-schweiz.ch/glossar) in: Vernunft Schweiz (www.vernunft-schweiz.ch).
- Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) www.admin.ch
- Steuerrechner der eidgenössisches Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch)
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