Besteuerung Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung ist steuerlich eine Betriebsstätte, die einer natürlichen oder juristischen Person mit Sitz im Ausland gehört. Sie ist entsprechend nur beschränkt steuerpflichtig für Einkommen, das wirtschaftlich der Schweiz zuzuordnen ist.

Die Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft wird in der Schweiz wie eine Kapitalgesellschaft besteuert.

Eine Betriebsstätte liegt nur dann vor, wenn eine ständige Geschäftseinrichtung besteht, die auf eigene Rechnung zum Gewinn des Unternehmens beiträgt oder betriebstechnisch von Bedeutung ist.

Die Zuordnung des Gewinns zwischen Mutterhaus und Betriebsstätte erfolgt grundsätzlich aufgrund der Buchhaltung der Zweigniederlassung.

Eine Zweigniederlassung kann auch das steuerliche Domizilprivileg in Anspruch nehmen.


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